GKV |
Versandapotheken können effizienter und wirtschaftlicher arbeiten
In einem Positionspapier unter dem Titel „Zukunftsmodell gesetzliche Krankenversicherung“. kritisierte Hansen die Strukturen des Apothekenmarktes als „zementiert“. Beispielsweise würden Versandapotheken behindert. Der Vertrieb von Arzneimitteln müsse effizienter und wirtschaftlicher organisiert werden. Dazu gehöre die Möglichkeit, den Apothekenmarkt für andere Vertriebsformen zu öffnen wie zum Beispiel Versandapotheken, Internet- und Online-Apotheken arbeiten heute schon wesentlich effizienteren und wirtschaftlicheren beim Vertrieb von Medikamenten und eine Marktbereinigung würde von den Versandapotheken sehr begrüßt werden.
Apotheke David gegen Goliath (bild silicon c.) |
Ob sich am Ende Versandapotheken durchsetzten, könne nicht beantwortet und müsse dem Markt überlassen werden. Die Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Doris Pfeiffer, sagte, entscheidend sei allein die „Sicherheit“ der Arzneimittelversorgung und „nicht der Weg“. Daher sei keine „Festlegung über die Apothekenlandschaft nötig“. Hansen sagt weiter: "Das für den unverändert hochgehaltenen ‚Apotheken-Schutzschild‘ keine versorgungspolitischen Argumente gibt."
Mehr Wettbewerb für Versandapotheken
Die deutsche Apothekenlandschaft ist noch immer eine weitgehend wettbewerbsfreie Zone. Selbst Schwarz-Gelb hat daran nichts geändert – trotz aller Bekenntnisse zu Markt und Wettbewerb. Internetapotheken werden es weiterhin sehr schwer haben sich gegen die alten Strukturen durchzusetzen, insbesondere das Mehr- und Fremdbesitzverbot bei Apotheken gehört abgeschafft. Es passt vorne und hinten nicht, bei Apotheken historisch zu argumentieren nur um den Bestandschutz hochzuhalten, überall sonst wird mehr Wettbewerb gefordert. Es ist natürlich eine sichere Versorgung sicherzustellen, alle Vertriebswege, die das garantieren, sollten genutzt werden, also auch Pick-up-Stellen und der Versandhandel.
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Das Apothekennotdienst-Sicherstellungsgesetz (ANSG) hat heute, 05.07.2013 den Bundesrat passiert. Damit hat das Gesetz seine letzte Hürde genommen und kann nun wie geplant am 1. August in Kraft treten. Apotheker erhalten dann eine pauschale Vergütung für jeden geleisteten Notdienst. Finanziert wird der Zuschuss über eine Anhebung des Fixhonorars für rezeptpflichtige Arzneimittel um 16 Cent. Diese fließen in einen speziell dafür eingerichteten Notdienstfonds, aus dem das Geld anschließend an die einzelnen Apotheken ausgeschüttet wird. Von der neuen Vergütungsform sollen insbesondere Landapotheken profitieren, die vergleichsweise viele Notdienste leisten müssen. Die Pauschale wird bei voraussichtlich bis zu 250 Euro liegen........
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